Wer seine Tätigkeit pro freiberuflich im hinblick auf den Abstufunggeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, bedingung einen Heiratsantrag beim zuständigen Fiskus stellen. Dieses entscheidet letztlich darüber, ob der Stand Freiberufler eigentlich gewährt wird. Ihre wirtschaftliche Tätigkeit zwang außerdem nach außen gerich